Gesetzlich versicherte Patienten, die lange auf einen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten warten müssen, können bei ihrer Krankenkasse die Erstattung der Behandlungskosten in einer Privatpraxis beantragen. Der Ratgeber gibt verständliche und praxisnahe Hilfen.
mehr →Gesetzlich Versicherte nutzen immer häufiger die Möglichkeit, sich in Privatpraxen behandeln zu lassen. „Ohne Kostenerstattung geht es nicht“, sagt die Bundespsychotherapeutenkammer.
mehr →Patienten müssen immer häufiger auf das Kostenerstattungsverfahren zurückgreifen, weil sie keinen Behandlungsplatz finden.
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