Für Privatversicherte

Die Behandlungskosten werden von private Krankenversicherungen in der Regel problemlos erstattet.


Nur wenige Schritte, und die Behandlung kann beginnen.

  • Vereinbaren Sie einen Termin
  • Nach den Probesitzungen wird bei der Krankenkasse ein Therapieantrag gestellt
  • Dieser wird meist ohne Probleme genehmigt
  • Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse kann die Psychotherapie beginnen

Das Antragsverfahren zur Kostenübernahme wird von den Krankenversicherungen unterschiedlich gehandhabt. Es gibt auch spezielle Versicherungstarife, die gewisse Einschränkungen vorsehen.

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über die notwendigen Schritte zur “Übernahme der Kosten einer Psychotherapie in der Fachrichtung Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten“.

Lassen Sie sich die notwendigen Formulare zusenden. Gerne unterstütze ich Sie bei den Formalitäten.