Der Therapieantrag

Kostenträger wie Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Behandlungskosten oft nach Antrag. Wie eine Therapie konkret beantragt wird, hängt vom jeweiligen Kostenträger ab.


 Häufig folgt das Antragsprozedere den folgenden Schritten: 

  • Es ist eine begrenzte Sitzungszahl ohne Antrag möglich
    • Diese werden Erstgespräch oder Probatorische Sitzungen genannt
    • Sie dienen unter anderem dazu, sich kennenzulernen und die notwendigen Informationen für den Therapieantrag zu sammeln
  • Der Patient stellt einen formalen Antrag
    • Formulare erhalten Sie vom Kostenträger
  • Der Therapeut erstellt einen anonymisierten Bericht, der beschreibt
    • warum ist die Therapie notwendig
    • wie der Patient behandelt werden soll
    • Vorgegebene Inhalte sind zum Beispiel: Symptome, Krankheitsananmnese, persönliche Entwicklung, Diagnose, Therapieplan
  • Der Kostenträger genehmigt den Antrag
    • Ein Gutachter bewertet den Bericht
    • Ein Sachbearbeiter prüft den Antrag formal
    • Die Anzahl der Therapiesitzungen wird festgelegt
  • Sollten die anfangs genehmigten Stunden nicht ausreichen, kann in bestimmten Grenzen ein Verlängerungsantrag gestellt werden

Bitte informieren Sie sich über die konkrete Vorgehensweise Ihres Kostenträgers. Sie finden weitere Hinweise über das Menü am linken Seitenrand.