Bei Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn die zu behandelnde psychische Erkrankung in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.


Dies ist z. B. dann der Fall, wenn durch einen Unfall am Arbeitsplatz ein psychisches Trauma resultiert.

Erkundigen Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den geltenden Möglichkeiten und Bestimmungen.

Gerne unterstütze ich Sie bei den Formalitäten.