Die Indikation für eine Verhaltenstherapie

Eine Psychotherapie ist notwendig, wenn ein Mensch unter Beschwerden leidet, die psychische Ursachen haben. Psychische Erkrankungen können sich in psychischen und körperlichen Symptomen und in zwischenmenschlichen Störungen äußern.


Kostenträger übernehmen die Behandlungskosten nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Erkrankungen, bei denen die Kosten erstattet werden können

Die Psychotherapie-Richtlinie nennt hierzu die folgenden Störungen

  • Affektive Störungen
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Somatoforme Störungen und Dissoziative Störungen
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
  • Essstörungen
  • Nichtorganische Schlafstörungen
  • Sexuelle Funktionsstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen

Umstände, unter denen die Kosten erstattet werden können

Psychotherapie kann auch neben oder nach einer somatischen ärztlichen Behandlung sinnvoll sein. Vor allem, wenn psychische Faktoren einen wesentlichen Anteil an der Entstehung und Aufrechterhaltung haben und sich ein Ansatz für die Anwendung von Psychotherapie bietet. Zum Beispiel

  • psychische Krankheit auf Grund frühkindlicher emotionaler Mangelzustände oder tiefgreifender Entwicklungsstörungen
  • psychische Krankheit als Folge schwerer chronischer Krankheitsverläufe
  • psychische Begleit-, Folge- oder Residualsymptomatik psychotischer Erkrankungen

Was Kostenträger nicht erstatten

Kostenträger übernehmen die Kosten in der Regel nicht, wenn eine Psychotherapie

  • nicht der Behandlung einer psychischen Erkrankung dient
  • allein der beruflichen oder sozialen Anpassung dient
  • der beruflichen oder schulischen Förderung dient
  • allein der Erziehungs-, Ehe -, Lebens- und Sexualberatung dient
Kostenträger können hierzu abweichende Regelungen haben.
Lassen Sie sich informieren.