Das Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte

Das Kostenerstattungsverfahren eröffnet gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit einer Behandlung in meiner Privatpraxis.


Langes Warten auf einen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Kollegen muss nicht sein.

  • Haben Sie bereits mehr als vier kassenzugelassene Kollegen kontaktiert?
  • Beträgt die Wartezeit auf einen Behandlungsplatz mehr als einen Monat?
  • Dann vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch mit mir
  • Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung

Wie wird die Kostenerstattung beantragt?

Damit die gesetzliche Krankenversicherung die Kostenerstattung übernimmt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Das Protokoll Ihrer vergeblichen Suche nach einem Psychotherapieplatz in Kassenpraxen
  • Die Bescheinigung eines Arztes, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist
  • Eine Bescheinigung, dass Ihre Behandlung in meiner Praxis zeitnah begonnen werden kann, erhalten Sie nach einem Erstgespräch.
    Die Kosten für das Erstgespräch betragen nach GOP 100,55 EUR.
  • Einen Antrag auf Kostenerstattung, den Sie zusammen mit Ihren Unterlagen Ihrer Krankenkasse zusenden

Details finden Sie in dieser Infobroschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.

Was sagt die Bundespsychotherapeutenkammer dazu?

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) teilt am 17. Dezember 2013 mit:

„Gesetzlich Krankenversicherte nutzen immer häufiger die Möglichkeit, sich bei psychischen Erkrankungen in Privatpraxen behandeln zu lassen. Weil nicht genügend Psychotherapeuten zur gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind, müssen die Kassen die Behandlungskosten auch bei nicht [zur Versorgung von gesetzlich Versicherten] zugelassenen Psychotherapeuten erstatten. „Auch nach der Reform der Bedarfsplanung ist die ambulante Versorgung unzureichend. Ohne Kostenerstattung geht es nicht, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident BPtK, fest. mehr →

Warum ich die Gesundheitskarte nicht annehmen kann

    • Gerne würde ich gegen Vorlage der Gesundheitskarte behandeln
    • In München sind jedoch alle Kassensitze besetzt
    • Derzeit stehe ich auf der Warteliste für einen Kassensitz
    • Trotz der Wartezeiten für Patienten werden von den Selbstverwaltungsgremien keine zusätzlichen Kassensitze vergeben
    • Daher biete ich meine Dienstleistung in einer Privatpraxis an
    • Kassenpatienten unterstütze ich auf dem aufwendigen Weg der Kostenerstattung,
      damit diese zeitnah ihre notwendige psychotherapeutische Behandlung erhalten können