Kostenerstattung – Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer
Gesetzlich versicherte Patienten, die lange auf einen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten warten müssen, können bei ihrer Krankenkasse die Erstattung der Behandlungskosten in einer Privatpraxis beantragen.
Der Ratgeber erklärt verständlich und praxisnah die Voraussetzungen und den Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens. Einzelne Musterschreiben helfen bei der praktischen Umsetzung.
Infobroschüre der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Quelle: www.bptk.de
Stand: Oktober 2013
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