Bei Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn die zu behandelnde psychische Erkrankung in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.
Dies ist z. B. dann der Fall, wenn durch einen Unfall am Arbeitsplatz ein psychisches Trauma resultiert.
Gerne unterstütze ich Sie bei den Formalitäten.