Für Beihilfeberechtigte

Die Behandlungskosten werden von den Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen in der Regel problemlos erstattet.


Nur wenige Schritte, und die Behandlung kann beginnen.

  • Vereinbaren Sie einen Termin
  • Nach den Probesitzungen wird bei der Beihilfestelle ein Therapieantrag gestellt
  • Dieser wird meist ohne Probleme genehmigt
  • Nach der Genehmigung durch die Beihilfestelle kann die Psychotherapie beginnen
  • Die Krankenkasse schließt sich meist den Entscheidungen der Beihilfestelle an

Das Antragsverfahren zur Kostenübernahme wird von den Beihilfestellen und Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt.

Informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle und Krankenkasse über die notwendigen Schritte zur “Übernahme der Kosten einer Psychotherapie in der Fachrichtung Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten“.

Lassen Sie sich die notwendigen Formulare zusenden. Gerne unterstütze ich Sie bei den Formalitäten.