Für Soldaten

Die Behandlungskosten für Soldaten im aktiven Dienst werden übernommen.


Nur wenige Schritte, und die Behandlung kann beginnen.

  • Von Ihrem Truppenarzt erhalten Sie einen Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“
  • Vereinbaren Sie einen Termin
  • Ein formaler Antrag reicht zur Genehmigung einer Kurzzeittherapie aus
  • Bei Bedarf können Verlängerungsanträge gestellt werden 

Grundlage der Abrechnungsmöglichkeit ist eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) von September 2013.

Traumatische Erfahrungen können das Leben fundamental und langanhaltend erschüttern. Bei mir erhalten Sie professionelle Hilfe.